Geldwäschebekämpfung

Finanzinstitute in der ganzen Welt haben Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt, mit denen der Missbrauch der Finanzsysteme bekämpft, beseitigt und für die Zukunft vermieden werden soll. Als global aufgestelltes Spezialinstitut für die Verkehrsfinanzierung beteiligt sich die DVB an diesen Maßnahmen.


Geldwäsche ist ein gemäß § 261 StGB strafbarer Tatbestand. Im August 2008 hat die Bundesregierung das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten ("Geldwäschegesetz") gemäß den Anforderungen der Dritten EU-Geldwäsche-Richtlinie (2005/60/EC) novelliert und erweitert. Für die DVB Bank SE stellen diese Regelwerke den Mindeststandard dar.

Darüber hinaus sind die DVB Bank SE und der DVB Bank Konzern verpflichtet, lokale Rechtsnormen einzuhalten. Wir erfüllen die Anforderungen der Financial Action Task Force (FATF), die Empfehlungen des Baseler Ausschusses sowie die Wolfsberg-Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung.

Die Verantwortung hierfür liegt bei unserem unabhängigen Compliance-Team, das unsere Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung laufend überprüft und erweitert, um notwendige Änderungen umzusetzen bzw. Anpassungen an bewährte Standards vorzunehmen. Die DVB Bank SE hat in ein automatisiertes System investiert, mit dem wir die Durchsetzung unserer Standards sicherstellen und Risiken aktiv erkennen.

Die DVB Bank SE und der DVB Bank Konzern haben eine gemeinsame Erklärung zu den umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung herausgegeben.

Als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 verabschiedeten die USA den sogenannten USA PATRIOT Act („Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools required to Intercept and Obstruct Terrorism Act“), ein Gesetzespaket aus Maßnahmen und Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus.


Eine der Anforderungen des USA PATRIOT Act ist die Bestätigung von Korrespondenzkonten ausländischer Banken ("Certification regarding Correspondent Accounts for Foreign Banks"), die jede ausländische Bank ausfertigen muss, die ein Korrespondenzkonto bei einer US-Bank oder einem US-Wertpapierhaus (Broker/Dealer) unterhält. Als "ausländische Bank" gilt jede Bank außerhalb der Vereinigten Staaten, die nicht nach US-Recht gegründet ist.

Die vom Vorstand unterzeichnete Bestätigung ist nur in Englisch verfügbar.

Der Wolfsberg-Fragebogen ist ein Instrument der Geldwäschebekämpfung. Er ist nur in Englisch verfügbar und als „Wolfsberg Questionnaire“ bekannt. 


Der Fragebogen wurde von den elf global arbeitenden Mitgliedsbanken der Wolfsberg-Gruppe entwickelt. Zielsetzung war es, einen Industriestandard zu schaffen, der Finanzinstitute dabei unterstützt, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und zu dokumentieren.

Inzwischen hat sich dieser Fragebogen zu einem Standarddokument entwickelt, das den Banken ermöglicht, die Maßnahmen ihrer Partnerbanken zur Verhinderung von Geldwäsche einzuschätzen. Zu diesem Zweck stellt auch die DVB Bank SE ihren Partnerbanken den ausgefüllten Fragebogen zur Verfügung. Die Bestätigung gilt für den gesamten DVB Bank Konzern.

Mehr Information über die Wolfsberg-Gruppe erhalten Sie unter www.wolfsberg-principles.com.

 

Kontakt

Iris Schrecker

Tel. +49 69 9750 4260


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