Compliance
Information über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
Finanzinstitute in der ganzen Welt haben Maßnahmen zur Bekämpfung von Geld-wäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt, mit denen der Missbrauch der Finanzsysteme bekämpft, beseitigt und für die Zukunft vermieden werden soll. Als global aufgestelltes Spezialinstitut für die Verkehrsfinanzierung beteiligt sich die DVB an diesen Maßnahmen.
Geldwäsche ist ein gemäß § 261 StGB strafbarer Tatbestand. Im August 2008 hat die Bundesregierung das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten ("Geldwäschegesetz") gemäß den Anforderungen der Dritten EU-Geldwäsche-Richtlinie (2005/60/EC) novelliert und erweitert. Für die DVB Bank SE stellen diese Regelwerke den Mindeststandard dar.
Darüber hinaus sind die DVB Bank SE und der DVB Bank Konzern verpflichtet, lokale Rechtsnormen einzuhalten. Wir erfüllen die Anforderungen der Financial Action Task Force (FATF), die Empfehlungen des Baseler Ausschusses sowie die Wolfsberg-Richtlinien zur Geldwäsche-bekämpfung. Die Verantwortung hierfür liegt bei unserem unabhängigen Compliance-Team, das unsere Maßnahmen zur Geldwäsche-bekämpfung laufend überprüft und erweitert, um notwendige Änderungen umzusetzen bzw. Anpassungen an Best Practices (bewährte Standards) vorzunehmen. Die DVB Bank SE hat in ein automatisiertes System investiert, mit dem wir die Durchsetzung unserer Standards sicherstellen und Risiken aktiv erkennen.
Die DVB Bank SE und der DVB Bank Konzern haben eine gemeinsame Erklärung zu den umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung herausgegeben.
US-Strafgesetzbuch (U.S. Criminal Code)
Als Reaktion auf die Terroranschläge des 11. September 2001 verabschiedeten die USA den so genannten "USA PATRIOT Act" (Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools required to Intercept and Obstruct Terrorism Act), ein Gesetzespaket aus Maßnahmen und Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus.
Eine der Anforderungen des PATRIOT Act ist die Bestätigung von Korrespondenz-konten ausländischer Banken ("Certification regarding Correspondent Accounts for Foreign Banks"), die jede ausländische Bank ausfertigen muss, die ein Korrespon-denzkonto bei einer US-Bank oder einem US-Wertpapierhaus (Broker/ Dealer) unterhält. Als "ausländische Bank" gilt jede Bank außerhalb der Vereinigten Staaten, die nicht nach US-Recht gegründet ist.
- Vom Vorstand unterzeichnete Bestätigung
(nur in Englisch verfügbar)
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Group Compliance Office.
